Alles was sie wissen müssen

Die Kosten für med. Massagen werden von der Zusatzversicherung der Krankenkassen übernommen. Eine ärztliche Überweisung ist in der Regel nicht notwendig.

Ich bin als Therapeutin von allen Zusatzversicherungen anerkannt.

Bezüglich Kostendeckung nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse und informieren sich, ob ihr Versicherungsvertrag und die aktuelle Vergütungspraxis Ihres Versicherers eine Leistungsabrechnung von Massagen vorsieht. Holen Sie sich allenfalls eine Kostengutsprache ein.

Die Kostendeckung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages.

Für die Rückforderung der Leistung schicken Sie Ihre Rechnung direkt Ihrer Versicherung.

Die Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten und muss vom Versicherten selber bezahlt werden.

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